Existenzgerechtes Hartz IV von 571 Euro, Steuerfreibetrag von 11000 Euro!

Existenzgerechtes Hartz IV von 571 Euro, Steuerfreibetrag von 11000 Euro!

19. Mai 2018

Hartz IV: Wie die Bundesregierung die Regelsätze niedrig rechnet

Monitor berichtet: "416 Euro. Das ist der aktuelle Regelsatz für erwachsene Hartz IV Empfänger ohne Kinder. Davon kann man leben, sagt die Bundesregierung. Was sie nicht so gerne sagt: Der Satz müsste viel höher liegen, wenn sie sich an ihre eigenen Regeln halten würde. Aber die Bundesregierung bedient sich einer ganzen Reihe von Rechentricks, um das Existenzminimum so niedrig wie möglich zu halten. Und spart so Milliarden – auf Kosten der Ärmsten."

Hartz IV - niedrig gerechnete Regelsätze, Monitor-Film

Statistisch richtig gerechnet, müsste Hartz IV 571 Euro hoch sein!

Rechentrick 1:

Es wird nicht mehr von den 20 % Ärmsten der Bevölkerung ausgegangen, sondern von den 15 % Ärmsten. Dadurch sinkt der Hartz IV-Satz auf 558 Euro.

Rechentrick 2:

Verdeckt Arme werden aus der Referenzgruppe herausgerechnet. Der Hartz IV-Satz sinkt dadurch auf 546 Euro.

Rechentrick 3:

Nun wird gestrichen! Ausgaben für Verkehr minus 31 Euro! Für Freizeit und Kultur minus 37 Euro! Für Gaststätten und Beherbergung minus 23 Euro! Undsoweiter! Undsoweiter! Bis auf 416 Euro!

Die Bundesregierung meint, diese Ausgaben zählten nicht zum Existenzminimum.

Die Verteilungsforscherin Irene Becker sagt, dass die Bundesregierung systematisch unterläuft, ein Existenzminimum zu berechnen.

Der Staat spart auf Kosten der Ärmsten circa 10 Milliarden Euro pro Jahr!

Der steuerfreie Einkommensbetrag von 9000 Euro errechnet sich aus dem Hartz IV-Satz. Würde man den auf das Existenzminimum-Niveau von 571 Euro heben, müsste der Freibetrag circa 11000 Euro im Jahr betragen!

Der Steuerzahler muss circa 15 Milliarden mehr Steuern bezahlen, weil der Hartz IV-Satz nicht dem Existenzniveau entspricht!

Wir erwarten von Arbeitsminister Heil und Finanzminister Scholz und der gesamten Bundesregierung, dass der Hartz IV-Satz endlich auf das Existenzminimum von 571 Euro angehoben wird. So könnten mit einer Anhebung des Steuerfreibetrags auf 11000 Euro auch die geringen Einkommen entlastet werden. Ein Ausgleich kann dadurch erreicht werden, dass Einkommensmillionäre, Vermögensmilliardäre und internationale Konzerne endlich zu einer angemessenen Besteuerung herangezogen werden!

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