Handlungsfähiger Staat und Steuergerechtigkeit

Handlungsfähiger Staat und Steuergerechtigkeit

19. Juni 2017

Mehr Steuergerechtigkeit und mehr Ressourcen für die Steuerverwaltung

"Auf der einen Seite sind Bund, Länder und Kommunen chronisch unterfinanziert. ... Die Steuereinnahmen reichen nicht aus, um die Finanzierung der notwendigen öffentlichen Aufgaben sicherzustellen. Unser Steuersystem ist zudem ungerecht. In keinem anderen Land Europas ist die Vermögenverteilung so ungleich wie in Deutschland. Dies rührt auch daher, dass Vermögende und finanzstarke Unternehmen keinen angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten müssen. Wir brauchen mehr Steuergerechtigkeit. Außerdem brauchen wir mehr Ressourcen für die Steuerverwaltung.

Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 49 Prozent (bei gleichzeitiger Senkung der Steuersätze im unteren Einkommensbereich)

Mittelpunkt einer Einkommensteuerreform sollte die Absenkung der Steuersätze im unteren Einkommensbereich bei gleichzeitiger Erhöhung im oberen Bereich stehen. Die unteren Einkommensgruppen können durch eine Erhöhung des Grundfreibetrags und die Glättung des Knicks bei der Steuerkurve entlastet werden. Durch einen 49-prozentigen Spitzensteuersatz können Senkungen im unteren Bereich gegenfinanziert werden. Zwischen dem Spitzensteuersatz und der sogenannten Reichensteuer gibt es derzeit keine Progression. Dies gilt es abzuändern damit der höchste Tarif in der Einkommenssteuer der Spitzensteuersatz ist.

Abschaffung der Abgeltungssteuer

Kapitalgewinne dürfen gegenüber Arbeitseinkommen nicht weiter privilegiert werden. Wir wollen daher die Abgeltungssteuer abschaffen. So sollen Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Zertifikaten sowie alle privaten Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren wieder dem progressiven Einkommensteuer unterworfen werden, wobei der Freibetrag auf 2000 Euro erhöht werden sollte..."

Wiedereinführung der Vermögenssteuer

"Deutschland ist eine Steueroase für Vermögende. Vermögen werden hierzulande nur halb so hoch besteuert wie im Rest der Industriestaaten. Die Vermögensteuer wurde in Deutschland bis 1997 erhoben. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte nicht die Vermögensteuer selbst, sondern lediglich die Art ihrer Erhebung für rechtswidrig erklärt. Es ist an der Zeit die Vermögensteuer wiedereinzuführen. Dabei sind die aktuellen Werte von Grund und Immobilien zu berücksichtigen. Dank der hohen Konzentration von Privatvermögen führt auch die Besteuerung einer sehr kleinen Gruppe von Vermögenden zu hohen Einnahmen."

DIES SIND AUSZÜGE (auf den Seiten 62 bis 64) AUS DEN PROGRAMMVORSCHLÄGEN DER DL21 FÜR DEN PARTEITAG DER SPD IN DORTMUND UND FÜR DIE BUNDESTAGSWAHL.

DAS GESAMTE PROGRAMM GIBT ES HIER ZUM DOWNLOAD:

DL21, Linke-Perspektive-2017 (PDF, 1,05 MB)

Laut Süddeutscher Zeitung vom 16.05.17 hat Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) auch ein Steuerkonzept vorgestellt. Es soll Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten. Bürger mit höheren Einkommen will Weil dagegen stärker belasten. Dazu soll der Spitzensteuersatz auf 49 Prozent steigen, wie auch von der DL21 vorgeschlagen.

SPD-Ministerpräsident Weil will Spitzensteuersatz von 49 %, um Geringverdiener zu entlasten.

Laut Tagesschau vom 19.06.17 hat Martin Schulz ein Steuerkonzept vorgestellt. Der Spitzensteuersatz soll von 42 auf 45 Prozent steigen, aber erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 76.200 Euro statt bisher rund 54.000 Euro jährlich greifen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll nochmals ein Aufschlag von drei Punkten erhoben werden. Die sogenannte Reichensteuer soll demnach 48 statt bisher 45 Prozent betragen. Ein Wiedereinführung der Vermögenssteuer sieht das Konzept nicht vor.

Martin Schulz stellt Steuerkonzept mit 45% Spitzensteuersatz vor, um kleine und mittlere Einkommen zu entlasten

Video: Martin Schulz stellt Steuerkonzept vor

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