Missbrauch von Leiharbeit und Werkvertrag soll gesetzlich verhindert werden

Missbrauch von Leiharbeit und Werkvertrag soll gesetzlich verhindert werden

09. Oktober 2016

*Künftig sollen Leiharbeitnehmer grundsätzlich nur noch 18 Monate in einem Entleihbetrieb beschäftigt werden können und nach neun Monaten die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften erhalten (gleiche Bezahlung = equal pay).

Der Bundestag berät auf Initiative der SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf, um den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu verhindern.

Mit dem Gesetz solle der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen bekämpft werden. Leiharbeit soll auf ihren eigentlichen Zweck zurückgeführt werden: Auftragsspitzen abzuarbeiten und zeitlich begrenzte Personalengpässe z. B. durch längere Krankheit eines Beschäftigten überwinden zu können.

Und Werkverträge sind dazu da, Arbeiten wie die Programmierung einer Software, die nicht vom Unternehmen selbst erbracht werden können, per Werkvertrag an ein anderes Unternehmen zu vergeben.

Leiharbeitnehmer dürfen nicht als Streikbrecher in Unternehmen eingesetzt werden.

Der Werkvertragseinsatz wird durch Stärkung der Informationsrechte von Betriebsräten transparenter.

Mehr Rechtssicherheit gibt es durch die gesetzliche Klarstellung des Arbeitnehmerbegriffs.

Die neuen gesetzlichen Regelungen helfen verantwortungsvoll handelnden Unternehmen, deren Flexibilität nicht eingeschränkt wird. Sie richten sich vielmehr gegen die schwarzen Schafe, die die bisherigen Regeln missbraucht haben.

Die Sozialdemokraten hätten gern weiterreichende Kriterien durchgesetzt, zum Beispiel:

Gleiche Bezahlung - Equal Pay früher als nach neun Monaten oder die

Einführung einer Beweislastumkehr bei missbräuchlichen Werkverträgen.

Besserer Schutz der Arbeitnehmer war aber mit der CDU/CSU-Fraktion nicht machbar.

Mehr Informationen und ein

Interview mit SPD-Fraktionsvizin Carola Reimann zum Gesetzentwurf

gibt es hier:

Missbrauch Leiharbeit Werkvertrag bekämpfen

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