NEIN zum Freihandelsabkommen JEFTA !

NEIN zum Freihandelsabkommen JEFTA !

17. Juli 2018

Wir fordern alle Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, das geplante Freihandelsabkommen JEFTA EU-Japan abzulehnen, weil durch JEFTA (Japan-EU-Free-Trade-Agreement) die öffentliche Wasserversorgung, das Vorsorgeprinzip, die Nachhaltigkeit, Arbeitnehmerrechte, usw. bedroht sind und unser Rechtsstaat und unsere Demokratie gefährdet sind.

Am Dienstag, 17. Juli 2018 soll das Freihandelsabkommen der EU mit Japan, JEFTA, unterzeichnet werden, nachdem am 6.7.18 die Staaten der EU einschließlich Deutschland in einem stillen Zustimmungsverfahren leider zugestimmt haben. Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD nicht zugestimmt, JEFTA abzulehnen. Die endgültige Entscheidung muss aber das Europäische Parlament treffen. Wehren auch Sie sich mit Unterschriften unter Petitionen und Schreiben und Mails an EU-Parlamentarier gegen JEFTA!

JEFTA gefährdet die öffentliche Wasserversorgung

In JEFTA ist (im Gegensatz zu CETA) nicht festgehalten, dass Wasser keine Ware ist. Die kommunale Handlungsfreiheit wird dadurch eingeschränkt, dass Kommunen verpflichtet werden, die Konzessionen der Wasserversorgung auszuschreiben. Das kann dazu führen, dass die Städte und Gemeinden die Wasserversorgung nicht mehr selbst vornehmen können, sondern stattdessen die Wasserversorgung privatisiert wird.

Regulatorische Kooperation: Zum Beispiel darf der "gemischte Ausschuss" des Abkommens den Anhang zu diesem Vergabekapitel ändern. Dieser kann zum Beispiel Dienstleistungskonzessionen zur Wasserversorgung aufnehmen. Es bedarf nur noch eines diplomatischen Notenwechsels. Das EU-Parlament kann nicht mehr darüber entscheiden!

Lesen und/oder hören Sie dazu Wolfgang Deinlein von den Stadtwerken Karlsruhe im Deutschlandfunk

Arbeitnehmerrechte durch JEFTA gefährdet

Bernd Lange, SPD-EU-Abgeordneter, Vorsitzender des EU-Handelsausschusses: "Japan und Singapur haben bisher noch nicht alle acht Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation unterschrieben und umgesetzt. Japan muss bei dem Verbot von Zwangsarbeit (ILO 105) und bei der Nichtdiskriminierung (ILO 111) nachlegen... Zudem werden die Beteiligungsrechte und -möglichkeiten von Zivilgesellschaft und Gewerkschaften bei der Umsetzung des Abkommens sicherzustellen sein."

Bernd Lange, JEFTA, Wir haben das letzte Wort (PDF, 225 kB)

Weitere Kritikpunkte an JEFTA

  • Negativlistenprinzip: Es kann alles privatisiert werden und gesetzliche Regeln gelockert werden, in Bereichen, die nicht ausdrücklich ausgenommen sind. (Artikel 8.12.1 JEFTA). Anzustreben wäre eine Positivliste oder mindestens eine erheblich erweiterte und präzisierte Negativliste (Öffentliche Dienstleistungen, kommunale Daseinsvorsorge, Arbeitnehmer- und Verbraucherschutzrechte, Sozialstandards, Pariser Klimaschutzabkommen, Datenschutz, usw.)

  • Stillstands- und Sperrklinkenklausel: Einmal privatisierter Betriebe können nicht von der Öffentlichen Hand zurückgekauft werden. (Art. 8.12.1 c JEFTA)

  • Private Schiedsgerichte (sind nicht in JEFTA vorgesehen, sollen aber in einem Zusatzabkommen vereinbart werden, weil sonst das Abkommen von allen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden müsste. Der Bundestag kann deshalb bei JEFTA nicht mitbestimmen, obwohl das Wirtschaftsvolumen von JEFTA dem von TTIP und CETA entspricht.)

  • Keine strikten Standards wie in CETA (Völkerrechtler Prof. Krajewski, Uni Erl.) Die gegenseitige Anerkennung von Produktstandards führt zu einem Unterbietungswettlauf.

  • Vorsorgeprinzip nur geringfügig verankert (Handelsrechtler Stoll, Uni Göttingen) "Unnötige" Gesetze können z.B. im Finanzwesen eingeschränkt werden. In Artikel 8.59 (a ii J) JEFTA werden hier die "asset backet securities" genannt, ein Finanzinstument, das wesentlich zur Bankenkrise 2008/2009 beigetragen hat. JEFTA macht eine neue Bankenkrise wahrscheinlicher.

  • Klauseln über Holzhandel verpflichten zu nichts (D.Gehl, Umweltorg. EIA). Private japanische Unternehmen können deshalb in Rumänien weiter abholzen.

  • Es enthält keine Vorschriften zum Walfang (EU-Handelskommissarin Malmström)

  • Der Datenschutz wird nicht erwähnt, er unterliegt nicht einer Datenschutz-Grundverordnung. Der Datenverkehr von der EU nach Japan ist ungehindert.

  • Transparenz mangelhaft (Die Verhandlungen fanden wieder ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit statt.

HIER KANN MAN und FRAU DIE VORLÄUFIGE FASSUNG VON JEFTA LESEN:

Die deutsche vorläufige Fassung von JEFTA ist hier als Ganzes zu lesen (nach unten scrollen). Das EU-Parlament kann und wird auch hoffentlich den von der Kommission ausgehandelten Text noch verändern: JEFTA zum Lesen in Deutsch

Die deutsche vorläufige Fassung von JEFTA ist hier als Word-Dateien herunterzuladen. Unter "Link to Document 1" ist die Einleitung, "Link to Document 2" ist das eigentliche Abkommen, der Rest sind die Anhänge: Deutsche vorläufige Fassung von JEFTA zum Download

Hier gibt es die englische vorläufige Fassung von JEFTA: englische Fassung von JEFTA

Wegen diesen vielen Kritikpunkten gilt weiter: Stoppt JEFTA !!!

Bitte unterschreibt hier!

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