Liebe Landesgruppe, lieber Martin, lieber Uli,
gestern haben wir erfahren, dass ihr als Landesgruppe dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ zustimmen wollt, obwohl es einen einstimmigen Beschluss des Landesvorstands gegen die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf gibt. In der Analyse sind wir uns einig, dass es einen Schlag ins Gesicht der vielen ehrenamtlichen Helfer*innen in der Geflüchtetenhilfe, der ausländischen Mitbürger*innen und der Geflüchteten darstellt. Unsere Argumente, mit dem der Landesvorstand die Ablehnung begründet hat, wurden auch durch den abgeänderten Gesetzentwurf nicht entkräftet. An der einstimmigen Abstimmung hierzu haben einige Landesvorstandsmitglieder von euch ohne erkennbaren Widerspruch teilgenommen.
Der vorliegende Gesetzentwurf stellt eine Zäsur in der Asylgesetzgebung dar und treibt die Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre auf die Spitze. Wir schließen uns der Einschätzung des ASJ-Bundesverbandes an, in dem es heißt „mit diesem Gesetz [geben wir] grundlegende Rechte und Werte unseres Staates auf“.
die umfassende Evaluierung seitens des Bundesinnenministeriums der seit 2015 beschlossenen Gesetze im Bereich Flucht & Asyl hinsichtlich ihrer Wirksamkeit. Diese Evaluierung muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden.
Der Bundesrat sollte in den Gesetzgebungsprozess frühzeitig eingebunden werden, weil zumindest die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zustimmungspflichtig ist.
Die verfassungsrechtlich bedenklichen Verschärfungen der Abschiebehaft müssen gestrichen werden. Ausreisepflichtige dürfen auch weiterhin nicht mit Strafgefangenen gemeinsam untergebracht werden. Dieses Trennungsgebot wahrt die Menschenwürde und darf nur in absoluten Notlagen verletzt werden; eine solche Notlage liegt ganz offensichtlich nicht vor.
Die von der Union geforderte „Duldung light“ für Personen, die unverschuldet bei Passbeschaffung und Identitätsfeststellung nicht ausreichend mitwirken können, lehnen wir als diskriminierend ab, weil sie weder eine Arbeitserlaubnis noch die Aufnahme einer Ausbildung erlauben würde. Ferner ist zu klären, wie eine „ausreichende“ Mitwirkung menschenwürdig und praktikabel aussehen soll. Eine solche Duldung zweiter Klasse widerspräche zudem europäischem Recht.
Die Verschärfungen des Ausweisungsrechts im Aufenthaltsgesetz haben Folgen für alle in Deutschland lebenden Ausländer*innen, weil schon bei einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten die Ausweisung droht.
Mit solidarischen Grüßen
Herbert Lohmeyer, Prof. Dr. Henning Hoppe, Benjamin Lettl, Anja König, Petra Metzger, Wolfgang Schmid, Hugo Steiner, Simon Grajer
NEIN zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ - Offener Brief an SPD-Landesgruppe (PDF, 106 kB)