Keine Autobahnprivatisierung durch die Hintertür!

Keine Autobahnprivatisierung durch die Hintertür!

31. Mai 2017

Um eine Autobahnprivatisierung zu verhindern, sollten die SPD-Bundestagsabgeordneten bei der Bundestagsdebatte am Donnerstag, 01.06.17, verhindern, dass folgende drei Sätze in dem geplanten Artikel 90 Grundgesetz stehen:

  1. "Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts" bedienen." Art. 90, Abs.2, Satz 2.

  2. "Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile umfassen." Art. 90, Abs. 2, Satz 4.

  3. "Das Nähere regelt ein Bundesgesetz". Art. 90, Abs. 2, Satz 5.

WARUM?

Satz 2: Eine Gesellschaft privaten Rechts umfasst nicht nur eine GmbH, sondern ließe auch eine AG zu: eine einfachere private Beteiligungsmöglichkeit.

Satz 4 sollte lauten: Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften ist ausgeschlossen. Es gilt, ÖPPs zu verhindern! Würde der Satz, wie vorgesehen, im Grundgesetz stehen, könnten z.B. Teilstrecken bis 100 km privatisiert werden. Dagegen sprach sich die BayernSPD auf ihrem Schweinfurter Parteitag ausdrücklich aus! BayernSPD gegen Autobahnprivatisierung Wenn auch private Beteiligungen in Form von klassischen Gesellschaftsanteilen ausgeschlossen sind, so käme doch die funktionale Privatisierung durch ÖPP ins Grundgesetz.

Satz 5: Die Hürde muss im Grundgesetz gelegt werden, weil eine künftige einfache Regierungsmehrheit ein einfaches Bundesgesetz leicht in Richtung der Autobahnprivatisierung ändern könnte.

Enorme Kostensteigerungen würden auf die Autofahrer durch eine Autobahnprivatisierung zukommen. Deshalb fordert auch der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller,„jede Form von Privatisierung auch durch die Hintertür von vornherein durch eine klare Regelung im Grundgesetz auszuschließen“.

IN DEN PROBEABSTIMMUNGEN HABEN NUR 23 SPD-ABGEORDNETE UND NUR 13 CDU/CSU-ABGEORDNETE GEGEN DIE AUTOBAHNPRIVATISIERUNG GESTIMMT!!!

BITTE SCHREIBT AUCH IHR NOCH E-MAILs AN ABGEORDNETE!!!

Mail-Adressen der Bundestagsabgeordneten

Vorgesehen ist bisher auch, dass nicht der ganze Bundestag, sondern nur kleine Gremien wie der Haushalts- und Verkehrsausschuss den Gesellschaftsvertrag und die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Infrastruktur-GmbH kontrollieren. Kontrolle nur über kleine Gremien

Martin Schulz und die SPD fordern zurecht mehr Investitionen in die Infrastruktur, um diese zu erhalten und verbessern. Dies muss aber aus öffentlichen Mitteln erfolgen, weil eine private Finanzierung diese Investitionen um ein Vielfaches teurer machen würde. Konsequenz davon: die Schuldenbremse ist abzuschaffen!

Berliner Zeitung, Autobahnprivatisierung nicht ausgeschlossen

Gemeingut in Bürgerinnenhand, Gesetzentwurf zur Autobahnprivatisierung liegt vor

Campact, Protestmails an Abgeordnete

13 Grundgesetz- und 14 Gesetzesänderungen sollen am 1. Juni 2017 beschlossen werden. Dem Erpressungsversuch, einen geänderten Länderfinanzausgleich mit der funktionalen Privatisierung von Autobahnen und Schulsanierungen zu verbinden, sollten die Abgeordneten nicht nachgeben!

Eine Autobahnprivatisierung ist im Grundgesetz eindeutig auszuschließen!

Donnerstag, 01.06.2017, ca. 09.00 Uhr - ca. 11:30, Live in Phoenix

Sitzung des Deutschen Bundestages, Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleich

Live-Debatte über Autobahnprivatisierung und Finanzausgleich

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